Vermögensberatung beginnt mit einer ehrlichen Auslegeordnung.
Bevor über Anlagen gesprochen wird, muss klar sein, woraus Ihr Vermögen besteht, was darauf lastet und wofür es da ist. Genau dort setzen wir an.
Die Übersicht ist die eigentliche Leistung.
Viele Vermögen sind über Jahre gewachsen, nicht geplant worden: ein Depot hier, eine Liegenschaft dort, Vorsorgeguthaben, eine Beteiligung, Verpflichtungen aus einem früheren Entscheid. Das Ergebnis ist selten falsch — aber fast immer unübersichtlich.
Unsere Vermögensberatung stellt zuerst diese Übersicht her. Wir tragen zusammen, was vorhanden ist, ordnen es nach Funktion und Fristigkeit und machen sichtbar, wo sich Risiken doppeln, wo Liquidität fehlt und wo Struktur Geld kostet, ohne etwas beizutragen.
Erst wenn das Bild steht, sprechen wir über Massnahmen. Manchmal ist die richtige Massnahme, nichts zu ändern — auch das sagen wir Ihnen.
Vermögensübersicht
Konsolidierte Darstellung Ihrer Vermögenswerte über Institute und Anlageklassen hinweg.
Struktur- und Risikoanalyse
Wir zeigen Konzentrationen, Doppelspurigkeiten und Klumpenrisiken auf, die im Einzelauszug unsichtbar bleiben.
Liquiditätsplanung
Abgleich von absehbaren Verpflichtungen mit der tatsächlich verfügbaren Liquidität.
Zielbild
Eine dokumentierte Soll-Struktur mit priorisierten Massnahmen — und einer klaren Begründung je Schritt.
Vier Schritte von der Bestandsaufnahme zum dokumentierten Zielbild.
- 01
Erstgespräch
Unverbindlich und vertraulich. Wir klären, ob wir die richtigen Ansprechpartner sind.
- 02
Bestandsaufnahme
Zusammentragen und Konsolidieren der vorhandenen Vermögenswerte und Verpflichtungen.
- 03
Analyse
Auswertung von Struktur, Risiken, Liquidität und Kosten der bestehenden Aufstellung.
- 04
Empfehlung
Dokumentiertes Zielbild mit priorisierten Massnahmen. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Unsere Vermögensberatung stellt keine Rechts- und keine Steuerberatung dar. Bei rechtlichen und steuerlichen Fragen arbeiten wir mit Ihren bestehenden Beraterinnen und Beratern zusammen oder empfehlen den Beizug entsprechender Fachpersonen. Tätigkeiten, die eine Bewilligung als Bank, Wertpapierhaus oder Verwalter von Kollektivvermögen voraussetzen, sind vom Zweck der Gesellschaft ausdrücklich ausgenommen.

